DGMK-Projekt Lagerung, Transport und Verteilung
Fugenumläufigkeit bei Ortbeton an Tankstellen
Prof. Dr.-Ing. Jörg Reymendt
BBS, BMU, VdTÜV, PTB, BAM, DWA, DIBt (bis März 2020), IVD, DAfStB,
An Tankstellen werden Kraftstoffe als wassergefährdende Flüssigkeiten abgefüllt. Somit sind die gesetzlichen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetz und der Anlagenverordnung beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Verbindung mit weiteren Planungs- und Regelwerken sowie allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen zu erfüllen. Die Fahrbahnflächen an Abfüllplätzen an Tankstellen werden in vielen Fällen aus einem flüssigkeitsdichten Beton (FD-Beton) gemäß den Planungsgrundsätzen der DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ in Ortbetonbauweise geplant, hergestellt und betrieben.
Der in dieser Richtlinie beschriebene FD-Beton dichtet die Betonflächen der Abfüllplätze an Tankstellen durch eine begrenzte Eindringtiefe von wassergefährdenden Flüssigkeiten in den Beton ab. Die Dichtflächen an Abfüllplätzen werden dann als dicht anerkannt, wenn die Eindringtiefe des beaufschlagten Mediums geringer als 2/3 der vorhandenen Plattenstärke beträgt. Für Tankstellenflächen aus FD-Beton ist beispielsweise eine maximale charakteristische Eindringtiefe von 64 mm für die typische intermittierende Beaufschlagung der Beton-Dichtflächen durch Ottokraftstoffe anzusetzen. Aufgrund der hohen charakteristischen Eindringtiefe von Kraftstoffen in FD-Beton kann der in den Zulassungen der Fugendichtstoffe geforderte Nachweis der Fugenumläufigkeit am Fugenrand für die geforderte Beaufschlagungsdauer von 144h mit den typischen Fugendichtstoffen aus Polysulfid aufgrund der Einschränkungen der Einbautiefe des Dichtstoffs nicht geführt werden.
Durch gezielte Untersuchungen von beaufschlagtem FD-Beton auf einer Fuge soll das Auftreten von Flüssigkeiten im ungeschützten Fugenbereich unterhalb der Fuge einschließlich einer Frachtenabschätzung aufgeklärt werden.
Klaus Zacher
Chairman
TOTAL Deutschland GmbH
Berlin
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