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Ihre Vorteile als DGMK-Mitglied

Werden Sie Mitglied bei der DGMK und nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit Fach­kollegen aus der Energie­branche zu vernetzen. Lassen Sie sich über unsere viel­fältigen Veranstaltungen auf dem Laufenden halten und erhalten Sie Ermäßigungen auf Eintritts­preise bei uns und bei ausgewählten Partnern (z.B. SPE).

Als Mitglied erhalten Sie monatlich DIE Branchen­zeitschrift für den Energie­sektor in Deutschland und Österreich EEK TECHNOLOGIE & TRANSFORMATION VON FOSSILEN UND GRÜNEN ENERGIETRÄGERN. Als Abonnent erhalten Sie einen Online-Zugang zu der Zeit­schrift mit Zugriff auf alle Inhalte ab dem Jahr 2000.

Werden Sie DGMK-Mitglied:

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  • Infos und Einladungen zu Veranstaltungen wie Tagungen, Workshops, WebSeminaren, regionalen Veranstaltungen, etc.
  • direkter Austausch mit Experten auf unseren Veranstaltungen
  • reduzierte Tagungsgebühren und ein Rabatt auf Forschungs- und Tagungsberichten von 50%

Besondere Angebote für Studenten:

  • Vergünstigter Mitgliedsbeitrag
  • Gratis Zugang zu Fachbereichstagungen (bei rechtzeitiger Anmeldung)
  • Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu Hochschulforschern und möglichen Arbeitgebern
  • Informationen über aktuelle Themen und Trends in der Forschung

Zum Aufnahmeformular:

Jahresbeiträge der DGMK

Persönliche Mitgliedschaften

Persönliches Mitglied
85,00 €
Doppelmitglied1
65,00 €
Mitglied im Ruhestand2
55,00 €
Studierendes Mitglied3
15,00 €

Korporative Mitgliedschaften

Firmen
1.375,00 €
KMU4
105,00 €
Verbände
410,00 €
Behörden / Forschungseinrichtungen
105,00 €

1siehe dazu Punkt 2.5 der Beitragsordnung

2Mitglieder im Ruhestand werden Mitglieder nach Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. im Falle vorzeitigen Ruhestandes auf Antrag. Eine Neufestsetzung des Beitrages erfolgt mit dem Kalenderjahr nach Eintritt des Ruhestandes. Schicken Sie uns hierzu bitte den erforderlichen Nachweis.

3Studierende Mitglieder sind Mitglieder während des Studiums bzw. in Ausbildung bis zum Abschlußexamen, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Eine Neufestsetzung des Beitrags erfolgt mit dem Kalenderjahr nach dem Examen. Schicken Sie uns hierzu bitte den erforderlichen Nachweis. 

4Nach der Definition der Europäischen Union umfasst die Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. EUR beträgt (gemäß Art. 2 Abs. 1 des Anhangs 1 der VO (EU) 651/2014, siehe Benutzerleitfaden zur Definition von KMU).