Analytik
Prozedur zum Aufmischen von Kraftstoffen aus BOB und Ethanol im Labormaßstab (EN)
Aufgrund des Biokraftstoffquotengesetzes wird Ethanol in den nächsten Jahren eine zunehmende Rolle als Blendkomponente für Ottokraftstoffe einnehmen. Das Aufmischen ethanolhaltiger Kraftstoffe wird voraussichtlich nicht ausschließlich in Raffinerien, sondern auch in Lägern erfolgen. Hierfür werden Blendstock for Oxygenate Blending (BOB) bereitgestellt werden müssen, die nach Zumischung von Ethanol der Spezifikation entsprechen. Für BOB liegt keine Anforderungsnorm vor. Daher wurde eine Prozedur (DGMK-691) definiert und in Laboruntersuchungen erprobt, die es erlaubt, BOB vor der Auslieferung bzgl. seiner Eignung zur Herstellung von ethanolhaltigen Ottokraftstoffen zu prüfen; Hauptaugenmerk lag hierbei auf dem Parameter Dampfdruck. Die Laboruntersuchungen zeigen, dass mit dieser Prozedur DGMK-691 aus BOB und Ethanol ein spezifikationsgerechter Kraftstoff im Labormaßtab zuverlässig hergestellt werden kann.
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