Lagerung, Transport und Verteilung
Gefahrgut-Risikobetrachtung bei Tankfahrzeugen mit höheren Nutzlasten in der Tankstellenversorgung
Die Belieferung von den Raffinerien und Tanklägern zu den öffentlichen Tankstellen mit Kraftstoffen erfolgt durch Tankfahrzeuge, die u. a. den Vorschriften über den Transport gefährlicher Güter und den allgemeinen Straßenverkehrsvorschriften unterliegen. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt für diese Transporte die zulässige Fahrzeuggesamtmasse 40 t.
Im Rahmen einer Risikobetrachtung wurde speziell unter gefahrgutrechtlichen Aspekten eine Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse bis 44 t untersucht. Als Basis der Tankbewertung diente der BAM-Forschungsbericht 203 „Sicherheitsniveaus von Transporttanks“, wobei zusätzlich fahrzeugtechnische Maßnahmen betrachtet wurden.
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