Kraftstoffe
Bestimmung des Poly-Aromatengehaltes im Dieselkraftstoff – Sommerware 2005
Mit der Umsetzung der 22. BImSchV gelten seit dem 1. Januar 2005 veränderte Grenzwerte für Staub. Nach derzeitigen Erkenntnissen wird die Einhaltung dieser Grenzwerte nicht überall in Deutschland möglich sein.
Als kurzfristige Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erwogen, der EU-Kommission zu empfehlen, insbesondere den Gehalt von Poly-Aromaten an die Forderung der World Wide Fuel Charter für Diesel der Klasse 4 anzunähern. Gegenüber dem derzeit in der Anforderungsnorm DIN EN 590 festgelegten Grenzwert für die Poly-Aromaten von 11 % m/m würde dies einen Grenzwert von max. 2 % m/m bedeuten.
Vor diesem Hintergrund wurde die DGMK gebeten, Daten zum Gehalt von Poly-Aromaten in Dieselkraftstoffen bereitzustellen. Neben den bereits vorliegenden Daten für die Produktqualität 2000/2001 und 2003 sind im vorliegenden Bericht die aromatischen Kohlenwasserstoffgruppen für 16 Dieselkraftstoffproben der aktuellen Sommerqualität 2005 aufgeführt.
Die Ergebnisse der 2005 untersuchten Dieselkraftstoffe zeigen, dass der Mittelwert für den Gehalt an Polyaromaten in Dieselkraftstoff sich gegenüber 2003 nicht signifikant verändert hat; gegenüber 2000/2001 liegt er um ca. 30% niedriger.
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