Fachausschuss HSE
Bestimmung der Löslichkeit von polycyclischen, aromatischen Kohlenwasserstoffen aus deutschen Rohölen in Wasser
Für die Einstufung von deutschen Rohölen in die Wassergefährdungsklassen durch die Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) ist es notwendig, Daten über die Eluierbarkeit polycyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) mit Wasser zur Verfügung zu stellen.
Zur Bestimmung der Löslichkeit der PAK aus Rohölen in Wasser wurde auf eine Prüfmethode zurückgegriffen, die bereits in den DGMK-Projekten 556 „Untersuchungen zur Wassergefährdung durch Mineralöle mit hohen Gehalten an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (Heizöl Schwer und Extrakte)“ und 636 “Bestimmung der Löslichkeit von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen aus Heizöl EL in Wasser“ angewandt wurde.
Für neun deutsche Rohöle unterschiedlicher Viskositätsklassen und Provenienz wurde die Löslichkeit der durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) spezifizierten PAK in der Wasserphase bestimmt. Die angegebenen Grenzwerte für
Benzo[a]pyren
0,01 µg / l
und für den Summenwert aus Benzo[b]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen, Indeno[1,2,3-cd]pyren, Benzo[ghi]perylen
0,1 µg / l
wurden für alle untersuchten Proben deutlich unterschritten.