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DGMK-Veranstaltung / DGMK

Ordentliche Mitgliederversammlung der DGMK 2025

Datum
06.11.­2025
Zeit
16:30 - 17:00
Veranstaltungsort
DGMK Geschäftsstelle
Adresse
Große Elbstraße 131, 22767 Hamburg

Der DGMK Vorstand lädt nach §10 Abs. 3 der Satzung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 ein.

1. Eröffnung der o. Mitgliederversammlung 2025 durch den Vorsitzenden der DGMK,
Jens Müller-Belau.
2. Verabschiedung des DGMK-Jahresberichtes für 2024; der Jahresbericht wurde in der Zeitschrift EEK Technologie & Transformation von fossilen und grünen Energieträgern veröffentlicht; siehe EEK 141, Heft 6/2025, S. 34 – 49.
3. Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer und Feststellung der Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024; siehe dazu EEK 141, Heft 6/2025, S. 48 des Jahresberichtes für 2024.
4. Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2024.
5. Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr 2024.
6. Satzungsänderungen (§ 10 Abs. 6 und 7); siehe die nachstehenden Vorschläge des Vorstandes.
7. Bericht des Vorstandes über die Entwicklung der Gesellschaft im laufenden Jahr 2025.
8. Bericht des Vorstandes über die Finanzlage der Gesellschaft mit Ausblick auf 2026 und Genehmigung des Haushaltsplanes für 2026. Erlass der Beitragsordnung für 2026 (§ 10 Abs. 1 der Satzung).
9. Wahl von Vorstandsmitgliedern (§ 11 Abs. 3 der Satzung); siehe nachstehende Vorschläge des Vorstandes.
10. Berufungen in den Wissenschaftlichen Beirat (§ 15 Abs. 3 der Satzung); siehe nachstehende Vorschläge des Vorstandes.
11. Wahl der Rechnungsprüfer der DGMK für das Rechnungsjahr 2026; der Vorstand schlägt vor, BP Europe SE und Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG zu wählen.
12. Verschiedenes.

Falls Sie noch weitere Vorschläge für die Tagesordnung haben, bitte ich Sie um schriftliche Mitteilung an die DGMK-Geschäftsstelle bis zum 15. Oktober 2025.

Vorschläge des Vorstandes zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung der DGMK
am 6.11.2025

Anmerkung zu Tagesordnungspunkt 6 “Satzungsänderungen”:

  1. Der Vorstand hat beschlossen, Satzungsänderungen anzustreben, die §11 Abs. 1, 2 und §15 Abs. 5 sowie §16 Abs.2 der DGMK-Satzung betrifft. Damit sollen die Begriffe „Deutsches-National-Komitee“ in „German National Committee (Deutsches Nationalkomitee)“ und „Welt-Erdöl-Rat“ in „WPC Energy“ sowie „Welt-Erdöl-Kongress“ in „WPC Energy Congress“ umbenannt werden.
  2. Außerdem möchten wir die Option der „fernschriftlichen Beschlussfassung“ aus der Satzung entfernen, dies ist uns technisch gar nicht mehr möglich. Dies betrifft §11 Abs. 6.

 

§11 Abs. 1 und Abs. 2 sollen zukünftig lauten:

§11 Vorstand

(1)        Der Vorstand besteht aus

  • dem Vorsitzenden
  • einem Vorstandsmitglied, das insbesondere für Angelegenheiten der Mitglieder zuständig ist
  • dem Schatzmeister
  • den Leitern der Fachbereiche (§ 13)
  • dem Vorsitzenden des German National Committee (Deutsches Nationalkomitee) des WPC Energy
    (§ 16 Abs. 2)
  • dem Geschäftsführer (§ 12). Dieser ist Mitglied des Vorstandes ohne Stimmrecht.

(2)        Die Leiter der Fachbereiche, der Vorsitzende des German National Committee (Deutsches
            Nationalkomitee)
für den WPC Energy und der Geschäftsführer gehören dem Vorstand kraft
            Amtes an.

 

§15 Abs. 5 soll zukünftig lauten:

(5)      Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates kraft Amtes sind: Der Vorsitzende des Fachausschusses Mineralöl- und Brennstoffnormung (FAM); der deutsche Vertreter im Scientific Programme Committee des WPC Energy; die Vorsitzenden der DGMK-Bezirksgruppen.

 

§16 Abs. 2 soll zukünftig lauten: 

(2)        Das German National Committee (Deutsche National-Komitee) für den WPC Energy behandelt alle Fragen, die mit der Organisation des WPC Energy Congress zusammenhängen. Seine Mitglieder werden vom Vorstand aus den Reihen der Mitglieder für die Dauer vom Ende eines Kongresses bis zum Ende des darauf folgenden Kongresses berufen.

            Das Komitee gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch den Vorstand der Gesellschaft bedarf. Der Vorsitzende des Komitees ist kraft Amtes Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft.

 

§11 Abs. 6 soll zukünftig lauten:

(6)       Der Vorstand fasst seine Beschlüsse grundsätzlich in Sitzungen. Außerhalb von Sitzungen sind schriftliche Beschlussfassungen des Vorstandes zulässig, wenn kein Vorstandsmitglied der vorgeschlagenen Art der Beschlussfassung widerspricht. Der Antrag auf schriftliche Beschlussfassung im Vorstand muss vom Vorsitzenden des Vorstandes mitunterschrieben werden.

Der Vorstand legt diese Vorschläge gem. § 10 Abs. 6 und 7 der Satzung der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vor.

 

Anmerkung zu Tagesordnungspunkt 9 “Wahl von Vorstandsmitgliedern”:

 

  1. Die Amtszeit von Uwe Mayer als Leiter des DGMK Fachbereiches Normung und Mitglied des Vorstandes der DGMK ist am 31.12.2024 abgelaufen. Nach Satzung der DGMK ist er dennoch weiterhin im Amt, bis eine Neuwahl stattfindet. Für den Fachbereich Normung schlägt der Vorstand vor, Herrn Dr.-Ing. Uwe Mayer für die Amtszeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 zum Leiter des Fachbereiches Normung und damit in den Vorstand der DGMK wiederzuwählen.

 

  1. Am 31.12.2025 endet die satzungsgemäße Amtszeit von Ritva Westendorf-Lahouse als Vorstandsmitglied der DGMK, das insbesondere für Angelegenheiten der Mitglieder zuständig ist. Der Vorstand schlägt vor, Dr. Ritva Westendorf-Lahouse für die Amtszeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 in den Vorstand der DGMK mit dem Zuständigkeitsbereich Mitgliederangelegenheiten wiederzuwählen.

Der Vorstand legt diese Vorschläge der Mitgliederversammlung nach § 11 Abs. 3 bzw. § 13 Abs. 4 der Satzung zur Abstimmung vor.

 

Anmerkung zu Tagesordnungspunkt 10 “Berufungen in den Wissenschaftlichen Beirat”:

  1. Am 31.12.2025 endet die satzungsgemäße Amtszeit von Dr. Peter Reichetseder, als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der DGMK. Er ist gern bereit, sich weiterhin im Wissenschaftlichen Beirat der DGMK zu engagieren.

Der Vorstand schlägt vor, Prof. Dr. Peter Reichetseder für die Amtszeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 erneut in den Wissenschaftlichen Beirat der DGMK zu berufen.

  1. Die Amtszeit von Dr. Matthias Reich (TUBAF) endet zum 31.12.2025. Er kandidiert nicht erneut, da er in den Ruhestand geht. Sein Nachfolger auf dem Lehrstuhl, Dr. Ulf Kirsten ist bereit und interessiert daran, auch die Nachfolge im Wissenschaftlichen Beirat der DGMK anzutreten.

Der Vorstand schlägt vor, Dr.-Ing. Ulf Kirsten für die Amtszeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 in den Wissenschaftlichen Beirat zu berufen.

Werdegang:

Ulf Kirsten studierte von 2000 bis 2006 Maschinenbau an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg, Institut für Spezialtiefbau- und Gewinnungsmaschinen und promovierte 2014 an der TU Bergakademie Freiberg am Institut für Bohrtechnik und Fluidbergbau. Von 2015 bis 2021 war Dr. Kirsten bei HOCHTIEF Infrastructure GmbH in Essen im Bereich Technical Competence Center, Maschineller Tunnelbau tätig. Danach bei der PORR GmbH & Co. KGaA / BU INFRA International in Düsseldorf. Im September übernahm Dr. Ulf Kirsten die Leitung des Institutes für Bohrtechnik und Fluidbergbau (IBF) an der TU Bergakademie Freiberg von Herrn Prof. Matthias Reich.

 

Der Vorstand legt diese Vorschläge der Mitgliederversammlung nach § 15 Abs. 3 der Satzung zur Abstimmung vor.

 

 

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Veranstaltungskoordinator

Ines Musekamp

Koordination des Fachbereiches Geo-Energiesysteme und Untertagetechnologien