Richtlinien / FAQ
Zertifizierungsverfahren

Zertifizierungsfähig sind Unternehmen (z. B. GmbH, KG, AG). Unter bestimmten Voraussetzungen sind Niederlassungen von Unternehmen sowie organisatorische Einheiten zertifizierungsfähig. Hat die juristische Person/Einheit (z. B. GmbH oder KG) mehr als 35 Beschäftigte, ist grundsätzlich nach SCC** oder SCCP zu zertifizieren, auch wenn nur Niederlassungen oder organisatorische Einheiten dieses Unternehmens mit bis zu 35 Beschäftigten zertifiziert werden wollen. Näheres regelt die DAkkS.

Wenn es der Auftraggeber nicht anders fordert, benötigen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten kein SCC/SCP-Zertifikat, sofern sie keine Subunternehmer einsetzen.

Auch Unternehmen, die nicht in Deutschland ansässig sind, können sich für SCC bzw. SCP zertifizieren lassen. Basis sind die vorliegenden deutschen normativen SCC-Dokumente, die unter Berücksichtigung des deutschen Arbeitsschutzrechts entwickelt wurden.

Ihr Kontakt zur DGMK-Geschäftsstelle

Jan Ludzay

Leiter der Abteilung Verarbeitung und Anwendung

Nadine Ludzay

Koordination Verarbeitung und Anwendung

Das Verfahren der Zertifizierung läuft wie folgt ab:

Grundsätzlich kann eine Zertifizierung erst dann erfolgen, wenn die entsprechenden Richtlinien und Unterlagen des Unternehmens seit mindestens drei Monaten in Kraft sind.

Ein Unternehmen, das sich zertifizieren lassen möchte, wendet sich an eine für den SCC-Bereich bei der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle (siehe www.dakks.de) und beantragt die Bewertung gemäß SCC- Checkliste (SCC*-, SCC**- oder SCCP-Zertifizierung) und /oder gemäß SCP-Checkliste (SCP-Zertifizierung). Nachdem die Zertifizierungsstelle alle SCC- bzw. SCP-relevanten Angaben des Unternehmens erhalten hat, unterbreitet sie dem Antragsteller ein Angebot.

Nach Vertragsabschluss und Festlegung eines Auditors wird das Zertifizierungsverfahren in zwei Stufen durchgeführt.

In der Stufe 1 wird die SGU-Dokumentation des Unternehmens bewertet und eine erste Auditierung im Unternehmen durchgeführt, um die Zertifizierungsreife im Gespräch mit der Unternehmensleitung und den Beschäftigten festzustellen.

Ist das Stufe-1 Audit erfolgreich absolviert, kann das Stufe-2 Audit geplant und durchgeführt werden. Der Auditor besucht neben der Unternehmenszentrale auch Baustellen, Werkstätten und Montagestellen, beobachtet die SGU-Rahmenbedingungen unter denen gearbeitet wird, interviewt Beschäftigte bei der Arbeit und nimmt Einsicht in Nachweise zur Bewertung aller zutreffenden Checklistenfragen.

Nach der erfolgreichen Auditierung erteilt die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat. Die Erteilung eines SCC/SCP-Zertifikates befreit das Unternehmen nicht von seinen gesetzlichen Verpflichtungen.

Während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats (drei Jahre) muss sich die Zertifizierungsstelle regelmäßig (mindestens einmal jährlich) von der Aufrechterhaltung des SGU-Managementsystems im Unternehmen überzeugen. Hierzu werden Überwachungsaudits durchgeführt.

Vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates kann das Unternehmen eine Zertifikatsverlängerung beantragen. In diesem Fall hat die Zertifizierungsstelle in einem Rezertifizierungsaudit die komplette Bewertung durchzuführen.