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Fachausschuss Analytik

Untersuchung zur Wassergefährdung durch Mineralöle mit hohen Gehalten an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (Heizöl Schwer und Extrakte)

Im Zuge der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) erfolgte eine Umstellung der Bewertung der Wassergefährlichkeit. Zusätzlich zu der bisherigen Einstufung in Listen wurde, auch zur Angleichung an das Europäische Chemikalienrecht, die Risikocharakterisierung der EG-Richtlinie 87/548/EWG einbezogen und das sogenannte R-Satz-Schema eingeführt. Für die überwiegende Zahl der Mineralölprodukte konnte auf Grund ihrer bekannten Eigenschaften die bisherige Einstufung bestätigt werden, in einigen Fällen erfolgte aus Plausibilitätsgründen eine Umstufung. Auf Grund der vorhandenen Datenlage konnte eine Neueinstufung von schwerem Heizöl sowie von Schmier- und Isolierölen bislang noch nicht erfolgen, da die 21. Änderungsrichtlinie (21. ATP) zu der o.g. Stoffrichtlinie in diesen Fällen eine R 45-Einstufung enthielt.

Schweres Heizöl, Schmier- und Isolieröle weisen hohe Viskositäten bzw. Stockpunkte auf. Kriterium für ihre Beurteilung sollte daher der Übergang der krebserzeugenden Verunreinigungen, d.h. der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) durch die Phasengrenzfläche aus dem Öl in das Wasser sein.

In einem jetz abgeschlossenen DGMK-Projekt wurde eine Prüfmethode zur Eluierbarkeit von PAK aus Produkten mit hoher Viskosität bzw. hohem Stockpunkt entwickelt und zur Bestimmung der Löslichkeit von PAK’s (16 PAK’s nach EPA-Liste incl. 6 PAK’s nach der Trinkwasserverordnung (TVO)) aus Heizöl S und Neutralextrakten in der Wasserphase eingesetzt.

Für die PAK der TVO ist in der TVO ein Summengrenzwert von 0,2 µg/l Trinkwasser angegeben. Dieser Grenzwert wurde in keiner der untersuchten Wasserphasen überschritten.

Auf Grundlage dieser Untersuchungen hat die Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) die bisherige Einstufung der o.g. Mineralölprodukte in Wassergefährdungsklassen bestätigt. Für unlegierte Grundöle, Heizöl S und Isolieröle gilt weiterhin WGK 1 (schwach wassergefährdend), für legierte Schmieröle WGK 2. Damit ist die R-45-Einstufung der genannten Mineralölprodukte für den Wasserpfad nicht bewertungsrelevant.

Autoren
G. Albers
Copyright
1999
Sprache
Deutsch
Softcover ISBN
3-931850-52-8
Buchreihen ISSN
0937-9762
Seitenzahl
16
Anzahl der Bilder
1
Anzahl der Tabellen
8
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