Fachausschuss Analytik
Bestimmung der Löslichkeit von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen aus Heizöl EL in Wasser
Für die Einstufung von Mineralölprodukten in die Wassergefährdungsklassen (WGK) durch die Kommission Wassergefährdender Stoffe (KBwS) ist es notwendig, Basisdaten zur Verfügung zu stellen.
Zur Bestimmung der Löslichkeit von PAK aus HEL in Wasser wurde auf eine Prüfmethode zurückgegriffen, die bereits im DGMK-Forschungsbericht 556 „Untersuchungen zur Wassergefährdung durch Mineralöle mit hohen Gehalten an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (Heizöl Schwer und Extrakte)“ angewandt wurde.
Diese Methode wurde zur Bestimmung der Löslichkeit von 5 PAK der Trinkwasserverordnung (Benzo[a]pyrenBenzo[b]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen, Indeno[1,2,3-cd]pyren, Benzo[ghi]perylen) aus HEL-Proben in der Wasserphase eingesetzt. Die Bereitstellung der HEL-Proben erfolgte durch zwei deutsche Raffinerien.
Die in der Trinkwasserverordnung (TVO) angegebenen Grenzwerte für
Benzo[a]pyren: 0,01 µg / l und
für den Summenwert aus Benzo[b]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen, Indeno[1,2,3-cd]pyren, Benzo[ghi]perylen: 0,1 µg / l
wurden deutlich unterschritten.