Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde die Umläufigkeit von Kraftstoff im Bereich der Fugen an Tankstellen-Dichtflächen aus FD-Beton in Ortbetonbauweise untersucht.
Nach den Bemessungsvorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für LAU-Anlagen des DIBt für Fugendichtstoffe ist an Tankstellen für die Fugenflanken nachzuweisen, dass die charakteristische Eindringtiefe von Kraftstoffen im Beton die vorhandene Fugentiefe und somit die durch den Fugendichtstoff geschützte Fugenflanke rechnerisch nicht überschreitet und somit ein eventuelles Austreten von Kraftstoffen unterhalb der Fuge ausgeschlossen ist. Da die rechnerische Eindringtiefe von Kraftstoffen in einem FD-Beton größer als die Fugentiefe typischer Polysulfidfugen ist, wurde 2018 mit der Novellierung der DWA-A 781, Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS), Tankstellen für Kraftfahrzeuge, zur Reduzierung der Eindringtiefen seither nur noch der Einsatz von FDE-Beton als Dichtfläche an Tankstellen zugelassen.